Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich und Vertragsgrundlage
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Rechtsverhältnis zwischen der Casino St. Moritz AG, Via Veglia 3, 7500 St. Moritz, Schweiz (“Casino” oder “Betreiber”), und den Besucherinnen und Besuchern der Spielbank (“Gast” oder “Spieler”). Mit Betreten der Räumlichkeiten und Teilnahme am Spielbetrieb gelten diese Bedingungen als anerkannt. Die jeweils aktuelle Fassung ist am Eingang der Spielbank einsehbar.
Der Betrieb erfolgt unter Aufsicht der Eidgenössischen Spielbankenkommission (ESBK) und basiert auf einer gültigen Spielbankenkonzession gemäss schweizerischem Spielbankengesetz. Spielabläufe, Auszahlungsmodalitäten und Sicherheitsmassnahmen entsprechen den gesetzlichen Vorgaben.
2. Zutrittsvoraussetzungen und Identitätsprüfung
Zutritt ist nur Personen ab vollendetem 18. Lebensjahr gestattet. Das Alter wird ausnahmslos mittels gültigem amtlichem Lichtbildausweis kontrolliert (Identitätskarte, Reisepass oder gleichwertige Dokumente). Liegt kein entsprechender Nachweis vor, erfolgt kein Einlass.
Der Betreiber kann den Zutritt ohne Angabe von Gründen verweigern. Ein Anspruch auf Einlass besteht nicht. Bei Verstössen gegen Hausordnung, unangemessenem Verhalten oder Störungen des Spielbetriebs kann der Verweis aus dem Haus erfolgen.
3. Spielsperren und Ausschlüsse
Gemäss schweizerischem Spielbankengesetz sind vom Spielbetrieb Personen auszuschliessen, bei denen Anzeichen für Spielsucht, übermässiges Spielen oder mangelnde finanzielle Mittel bestehen. Spielsperren können vom Gast selbst, durch Angehörige oder den Betreiber ausgesprochen werden.
Ab dem 7. Januar 2025 gelten in der Schweiz ausgesprochene Spielsperren auch für Spielbanken in Liechtenstein und umgekehrt. Gesperrte Personen werden zentral registriert. Der Versuch, eine Sperre zu umgehen, verstösst gegen diese Bedingungen und kann strafrechtliche Konsequenzen haben.
4. Finanzielle Nachweise und Geldwäschereibekämpfung
Bei häufigen Besuchen oder hohen Einsätzen kann der Betreiber Nachweise über Herkunft und Höhe der finanziellen Mittel verlangen. Werden diese nicht erbracht, oder ergeben sie unzureichende Mittel, erfolgt der Ausschluss vom Spielbetrieb.
Zur Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung werden gesetzlich vorgeschriebene Massnahmen angewandt. Verdächtige Transaktionen werden gemeldet.
5. Spielregeln und Spielabläufe
Für jedes Spiel gelten spezifische Spielregeln, einsehbar am jeweiligen Spieltisch oder auf Nachfrage beim Personal. Anweisungen des Croupiers oder der Spielleitung während des Spielablaufs sind bindend. Nach Beendigung der Runde sind Unstimmigkeiten bei der Spielleitung vorzubringen.
Einsätze werden nur während “Faites vos jeux” angenommen. Spätere Einsätze sind ungültig. Gewinne werden nach Feststellung des Ergebnisses ausgezahlt.
6. Jetons und Spielguthaben
Jetons und Kartenguthaben dienen ausschliesslich dem Spielbetrieb in den Räumen der Spielbank. Sie sind kein gesetzliches Zahlungsmittel. Rücktausch erfolgt an der Kasse zu den Öffnungszeiten.
Bei Einstellung oder Schliessung des Betriebs sind Jetons und Kartenguthaben innerhalb der bekanntgegebenen Frist einzulösen. Nach Ablauf besteht kein Anspruch auf Rückzahlung.
7. Haftung und Haftungsausschluss
Für vorsätzliche oder grob fahrlässige Schädigung durch Mitarbeitende haftet der Betreiber. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit sowie für Verlust oder Beschädigung nicht übergebener Gegenstände besteht nicht.
Für technische Störungen an Automaten oder elektronischen Systemen wird keine Haftung übernommen. Zugrunde liegende Spiele werden annulliert; entsprechende Einsätze erstattet.
8. Datenschutz und Videoüberwachung
Die Räumlichkeiten werden zur Betriebssicherheit videoüberwacht. Aufzeichnungen dienen der Sicherstellung der Betriebsabläufe, der Aufdeckung von Regelverstössen und der Erfüllung gesetzlicher Pflichten. Die Datenverarbeitung erfolgt nach schweizerischem Datenschutzrecht.
Personenbezogene Daten werden ausschliesslich zur Erfüllung betrieblicher und gesetzlicher Vorgaben sowie zur Durchsetzung von Spielsperren verwendet. Weitergabe an Dritte erfolgt nur im gesetzlich erlaubten Rahmen.
9. Hausordnung und Verhaltensregeln
Gäste haben Anweisungen des Personals zu folgen und die Hausordnung einzuhalten. Untersagt sind insbesondere Störungen des Spielbetriebs, Belästigung anderer Gäste, Mitführen von Waffen oder gefährlichen Gegenständen, Fotografieren oder Filmen ohne Genehmigung sowie der Verzehr mitgebrachter Speisen und Getränke.
Verstösse können zu Ausschluss und Hausverbot führen.
10. Beschwerden und Streitbeilegung
Beschwerden sind umgehend bei der Spielleitung vorzubringen. Bei Nichteinigung kann die Eidgenössische Spielbankenkommission (ESBK) als Aufsichtsbehörde angerufen werden.
Für Streitigkeiten gilt schweizerisches Recht. Gerichtsstand ist St. Moritz, sofern gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
11. Änderungen und Schlussbestimmungen
Der Betreiber kann diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit ändern. Änderungen werden am Eingang der Spielbank und auf Anfrage bekanntgegeben und treten mit Veröffentlichung in Kraft.
Die Unwirksamkeit einzelner Regelungen lässt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.